Wir verteidigen Sie gegen alle Vorwürfe und im gesamten Bundesgebiet. Denn es ist wichtig, einen im Bereich der Strafverteidigung erfahrenen Rechtsanwalt zu beauftragen. Für den Beschuldigten steht unabhängig von der Schwere der vorgeworfenen Tat viel auf dem Spiel.

Wir verteidigen Sie daher bei Vorwürfen wie:

  •     Totschlag, Mord, Aussetzung und fahrlässige Tötung (§§ 211ff. StGB)
  •     einfache, gefährliche, schwere und fahrlässige Körperverletzung (§§ 223ff. StGB)
  •     Betäubungsmittelstrafrecht (BtMG)
  •     Nachstellung, Freiheitsberaubung, Menschenhandel, Nötigung und Bedrohung (§§ 238ff. StGB)
  •     Vermögensdelikte, Raub, Erpressung, räuberische Erpressung und räuberischer Diebstahl (§§ 249ff. StGB)
  •     Diebstahl, Diebstahl mit Waffen, einfacher und schwerer Bandendiebstahl, Wohnungseinbruchsdiebstahl sowie Unterschlagung (§§ 242ff. StGB)
  •     Begünstigung und Hehlerei (§§ 257ff. StGB)
  •     Betrug, Erschleichen von Leistungen und Untreue (§§ 263ff. StGb)
  •     Jugendstrafrecht (StGB, JGG)
  •     Verkehrsstrafrecht wie unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Unfallflucht/ Fahrerflucht, § 142 StGB)
  •     vorsätzliche oder fahrlässige Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB)
  •     Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB)
  •     gefährliche Eingriff in den Straßenverkehr (§ 315b StGB)
  •     fahrlässiger Körperverletzung und unterlassene Hilfeleistung (§§ 229, 323c StGB)
  •     Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG)

Selbstverständlich übernehmen wir auf Pflichtverteidigungen.