Mietrecht / WEG-Recht

Beratung durch Spezialisten im Mietrecht

Beratung durch Spezialisten


Im Wohnungseigentums- und Grundstücksrecht beraten und vertreten wir sowohl Eigentümer von Wohnungen als auch von gewerblichen Räumen und Grundstücken.

Die Mitgliedschaft in einer Wohnungseigentümergemeinschaft erfordert vielfach die anwaltliche Vertretung gegenüber anderen Wohnungseigentümern sowie im Verhältnis zwischen Wohnungseigentümern und Hausverwaltung oder dritten Personen, beispielsweise Nachbarn oder Handwerkern und Dienstleistern. Hier unterstützen wir Wohnungseigentümer bereits beim Kauf der Immobilie wie auch der Wahrnehmung ihrer Eigentümerrechte gegenüber anderen beteiligten Personen, insbesondere Miteigentümern, oder beim Versuch, innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft zu einzelnen Fragen interessengerechte Lösungen zu finden.

Die Tätigkeit erstreckt sich auf folgende Themenbereiche:

  • Prüfung von Verträgen über den Kauf von Wohnungen, Hausgrundstücken und anderen Immobilien
  • Beratung von Hausverwaltungen und Eigentümergemeinschaften
  • Anfechtung von Beschlüssen der Eigentümerversammlung
  • Durchsetzung der ordnungsmäßigen Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums
  • Streitigkeiten um Wohngeld, Instandhaltungsrücklagen und Sonderumlagen
  • Überprüfung von Betriebskostenabrechnungen und Wirtschaftsplänen
  • Streitigkeiten um die Auslegung von Teilungserklärungen und Gemeinschaftsordnungen sowie über Fragen zu Gemeinschaftseigentum,Sondereigentum und Sondernutzungsrechten

Wir leisten rechtliche Hilfestellung auch in sämtlichen anderen Fragen des Immobilien- und Erbbaurechts, beispielsweise beim Immobilienkauf, bei Streitigkeiten um Mängel an Wohnungen, gewerblichen Räumen und Grundstücken sowie bei rechtlichen Auseinandersetzungen über Grundschulden, Hypotheken, Dienstbarkeiten und Wegerechte sowie im Verhältnis von Grundstücksnachbarn untereinander.

Wir beraten sowohl Vermieter als auch Mieter und Eigentümer von Wohnungen, gewerblichen Räumen sowie Grundstücken in allen Fragen des Miet- und Wohnungseigentumsrechts sowie rund um die Immobilie.
Durch Mietrechtsreformgesetze in den vergangenen Jahren sowie Änderungen der Rechtsprechung ist das Mietrecht in den vergangenen Jahren zunehmend mieterfreundlich geworden. Dies bedeutet höhere Risiken für Vermieter bei der Gestaltung und Durchführung mietvertraglicher Regelungen und andererseits für den Mieter vermehrte Möglichkeiten, Rechte aus dem Mietverhältnis geltend zu machen. Wir versuchen, für das Mietverhältnis rechtliche Lösungen zu finden, die während der Vertragslaufzeit langfristig Sicherheit bieten. Hierbei unterstützen wir die jeweils von uns vertretene Vertragspartei dabei, die ihr von Gesetz und Rechtsprechung eingeräumten Rechte auszuüben.

Im Mietrecht erstreckt sich unsere Tätigkeit sowohl auf das Wohnraummietrecht als auch auf das gewerbliche Mietrecht und Pachtrecht insbesondere zu folgenden Themen:

  • Gestaltung und Überprüfung von Mietverträgen
  • Kündigung von Mietverträgen wegen Eigenbedarf, Zahlungsverzuges, unzumutbarem Mietverhältnis etc. unter Beachtung der Kündigungsfristen
  • Berechtigung von Mietminderung und Mieterhöhung
  • Geltendmachung von Mängeln der Mietsache
  • Kautionsstreitigkeiten
  • Streitigkeiten wegen Modernisierungsmaßnahmen, Schönheitsreparaturen und
    Schadensersatz